AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Tillmanns
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen (z.B. Tagungen) sowie für alle erbrachten Leistungen für den Gast des Hotels (Hotelaufnahmevertrag)
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich individuell und in Textform zwischen Hotel und dem Gast vereinbart wurde.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
2. Vertragsabschluss, Partner, Verjährung
2.1 Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag auf Zimmerbuchung abgibt und durch das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung der Zimmerbuchung.
Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann schriftlich oder per Mail erfolgen.
2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt, oder der Dritte als Vertretungsmacht gehandelt hat.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.3 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich er Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.4 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss und danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung fällig zu stellen und sofortige Zahlungen zu verlangen.
3.5 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
3.6 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.7 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
3.8 Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet, dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszins 9% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 2,50 Euro erheben.
4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung und NoShow)
4.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Schriftform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Prise aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Schriftform ausübt.
4.3 Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitigen Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 80% in Rechnung stellen.
4.4. Ein Anrecht auf Rücktritten dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreiset. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.
4.5 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigen Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. Person des Gastes oder Zweck gebucht werden.
Das Hotel begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- Das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert hat, er fällige Zahlungen des Hotels nicht ausgleichen kann oder unzureichende Sicherheitsleitung bietet.
- Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet, oder eine eidesstattliche Versicherung nach §807 Zivilprozessordnung abgegeben wurde.
4.6 Das Hotel hat dem Gast unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts per Schriftform in Kenntnis zu setzten.
4.7 In den vorgenannten Fällen hat der Gast kein Anspruch auf Schadensersatz.
5.0 Stornobedingungen
Storniert ein Gast das/die gebuchte(n) Hotelzimmer 7 Tage vor Anreise wird eine Stornogebühr von 80% vom Zimmerpreis fällig.
6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und- Rückgabe
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
6.4 Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Hotelzimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, danach 100%.
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, und die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf höchstens 3500 Euro und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800 Euro Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3500 Euro im Hotelsafe aufbewahrt werden.
7.3 Soweit dem Gut ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhängergrund drei Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4 Weckaufträge werden mit größter Sorgfaltspflicht ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.
7.5 Post und Warensendungen für die Gäste werden mit großer Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung oder auch auf Wunsch gegen Entgelt eine Nachsendung sowie auch auf Anfrage für Fundsachen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer durch grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Das Hotel ist berechtigt nach spätestens 30 Tagen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die Sachen dem Fundbüro zu übergeben.
7.6 Das Hotel Tillmanns haftet nicht für eine Covid-19-Infektion während des Aufenthaltes im Hotel. Bei einem längeren Aufenthalt ist eine Nachtestung vor Ort verpflichtend.
7.7 Der Gast muss bei Anreise versichern, dass er an bei Anreise nicht unter Covid-19 typischen Krankheitssymptomen leidet, er nicht unter Quarantäne gestellt ist, er nicht aus einem Risikogebiet anreist oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer positive getesteten Person hatte.
7.8 Sollte ein Gast positiv auf Covid-19 bei Anreise oder Aufenthalt , muss er sofort das Hotel verlassen und es gelten unsere oben erwähnten Stornobedingungen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Schriftform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.